Ehegatten als Vertragspartner
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Sind beim Autokauf beide Ehepartner anwesend, möchte der Verkäufer den Vertrag gelegentlich auch mit beiden abschließen. Es ist völlig ausreichend, wenn einer unterschreibt. Sollte es evtl. später Streitigkeiten über mündliche Verhandlungen beim Abschluss des Kaufvertrages geben, sind beide Ehepartner auch gleichzeitig Vertragspartner. Das heißt, dass vor Gericht beide auch nur als Partei gehört werden können und somit als Zeuge ausfallen.
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